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Darlehenskasse des Studierendenwerks Marburg
Nach dem „Gesetz über die Studierendenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen“ hat das Studierendenwerk Marburg die Aufgabe, die Studentinnen und Studenten der Philipps-Universität Marburg „wirtschaftlich, sozial, gesundheitlich, sportlich und kulturell zu fördern“. Hierzu gehört auch die Vergabe von Studienabschlussdarlehen an bedürftige Studierende.
Anspruchsberechtigt sind Studierende der Philipps Universität Marburg. Das Darlehen kann nur zum Abschluss des Studiums, d.h. nur für die Studienabschlussphase, also sechs Monate vor dem voraussichtlichen Studienabschluss, gewährt werden.
Die Darlehensvergabe ist subsidiär.
Zur Sicherung des Darlehens ist grundsätzlich eine schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaft beizubringen.
Die Darlehenshöhe ist auf Euro 4.000,00 begrenzt und wird zinslos gewährt.
Für die Abwicklung des Darlehensvertrages wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 6 % des Darlehensbetrages erhoben. Die Verwaltungsgebühr wird bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten.
Hier finden Sie Informationen zu den Richtlinien für die Vergabe von Studienabschlussdarlehen.
Beantragen können die Studierenden dieses Darlehen bei der Sozialberatungsstelle im Studierendenwerk Marburg