- Vorherige Seite
- Startseite
- BAföG & Finanzierung
- BAföG – Allg. Informationen – Aktuelles
- Unterschriftsberechtigte Personen für die Leistungsbescheinigung gem. § 48 BAföG
- BAföG App „BAföG-Digital“
- Online-Antragstellung mit "BAföG Digital"
- BAföG-Antrag Online!
- Auslandsförderung
- AFBG (Aufstiegs-BAföG)
- Weitere Möglichkeiten der Förderung
- Formulare
- Informationsblatt "Nachweis eines geordneten Studienverlaufs"
- Unterschriftsberechtigte Personen für die Leitstungsbescheinigung gem. § 48 BAföG
- Telefonische Sprechzeiten
Zuschuss für Kinder
Für die Betreuung eigener Kinder (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) wird ein Zuschuss von 160 €* für jedes Kind gewährt. Die Leistungen des BAföG sind im Übrigen für die Ausbildung. Mittel für den Lebensunterhalt von Kindern müssen nach den allgemeinen Regelungen des Sozialgesetzbuchs bei den dafür zuständigen Stellen geltend gemacht werden.
(*gilt für Bewilligungszeiträume ab August 2022 bzw. für alle ab 01.10.2022)