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Eigenes Einkommen und BAföG
Bedeutung
BAföG wird nur geleistet, so weit Lebensunterhalt und die Ausbildungskosten nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Eigenes Einkommen kann daher zur Minderung des Anspruchs führen und ist auch in anderer Beziehung relevant (z. B. beim Kindergeld – s. u.).
Anrechnungszeitraum
Entscheidend ist das Einkommen, das im Bewilligungszeitraum zufließt (z. B. von 1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres). Wie hoch das Einkommen in den einzelnen Monaten ausfällt ist unerheblich: Es kommt allein auf die Gesamtsumme an. Maßgeblich ist außerdem, wann Ihnen das Einkommen zufließt, nicht dagegen, für welchen Monat es bestimmt ist.
Freibeträge
Die aktuellen Freibeträge sind auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung veröffentlicht.
Verfahren
Bei der Antragstellung ist abzuschätzen, welche Höhe die Einnahmen im folgenden Bewilligungszeitraum erreichen werden. Änderungen müssen unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die Einnahmen sind später detailliert nachzuweisen. Kommt es zur Anrechnung, muss die Ausbildungsförderung insoweit zurückgezahlt werden.