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Aktuelle Bedarfssätze und Freibeträge
Bedarfssatz für Studierende | in der BRD bzw. innerhalb der EU | |
außerhalb wohnend | bei den Eltern wohnend | |
Bedarf für die Unterkunft | 452,00 €
360,00 € |
452,00 €
59,00 € |
Regelbedarf | 812,00 € | 511,00 € |
Krankenversicherungszuschlag (gesetzl. KV) / ab dem 30. Lebensjahr
Pflegeversicherungszuschlag / ab dem 30. Lebensjahr |
94,00 € / 168,00 €
28,00 € / 38,00 € |
94,00 € / 168,00 €
28,00 € / 38,00 € |
Maximalförderung | 934,00 € | 633,00 € |
BAföG-Freibeträge (ab WS 2022/2023)
a) Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten/eingetr. Lebenspartners (eLP) gemäß § 25 BAföG
2.415,00 € vom Einkommen der miteinander verheirateten Eltern
1.605,00 € vom Einkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen/vom Einkommen des Ehegatten/eLP desAuszubildenden
805,00 € vom Einkommen des nicht in Eltern-Kind-Beziehungzum Auszubildenden stehenden Ehegatten/eLP des Einkommensbeziehers
730,00 € für jedes weitere Kind
b) Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden gemäß § 23 BAföG
330,00 € für den Auszubildenden selbst
805,00 € für den Ehegatten/eLP des Auszubildenden
730,00 € für jedes Kind des Auszubildenden
c) Freibeträge vom Vermögen des Auszubildenden gemäß § 29 BAföG
15.000,00 € für den Auszubildenden vor Vollendung des 30. Lebensjahres
45.000,00 € für den Auszubildenden nach Vollendung des 30. Lebensjahres
2.300,00 € für den Ehegatten/Lebenspartner des Auszubildenden
2.300,00 € für jedes Kind des Auszubildenden
Akuelle Bedarfssätze und Freibeträge ab WS 2024/2025
BAföG-Bedarfssätze für Studentinnen und Studenten im Detail