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Wo wird die Förderung beantragt?
Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Maßgeblich ist der erste Wohnsitz der Antragstellerin / des Antragstellers.
Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab Antragsmonat. Sie sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Maßnahmebeiträge müssen spätestens bis zum Ende der Maßnahme oder des jeweiligen Maßnahmeabschnitts beantragt werden.
Die Antragstellung kann insbesondere auch online erfolgen.
Zuständige Behörden sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Ausnahmen bestehen in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen.
In Hessen sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel und Marburg für den Vollzug des Gesetzes zuständig.
Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Marburg:
Antragstellerin / Antragsteller mit erstem Wohnsitz im
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Landkreis Limburg-Weilburg
Lahn-Dill-Kreis und im
Hochtaunuskreis
Besucheranschrift: Erlenring 5, 35037 Marburg
Postanschrift: Postfach 22 80, 35010 Marburg
Tel.: 06421 – 296-0
Fax: 06421 296223
Internet: http://www.stw-mr.de
Das Studierendenwerk Frankfurt am Main ist für die Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden sowie den Landkreis Groß-Gerau, den Main-Taunus-Kreis und den Rheingau-Taunus-Kreis zuständig.
Adresse: Studierendenwerk Frankfurt am Main
"Amt für Ausbildungsförderung"
Bockenheimer Landstraße 133
60325 Frankfurt am Main
Postanschrift: Postfach 900460, 60444 Frankfurt am Main
Das Studierendenwerk Darmstadt ist für die Städte Darmstadt und Offenbach am Main sowie für die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Offenbach bzw. den Odenwaldkreis zuständig.
Adresse: Studierendenwerk Darmstadt
"Amt für Ausbildungsförderung"
Alarich-Weiss-Str. 3
64287 Darmstadt
Postanschrift: Postfach 101321, 64213 Darmstadt
Das Studierendenwerk Gießen ist für die Landkreise Fulda und Gießen, den Main-Kinzig-Kreis, den Vogelsbergkreis und den Wetteraukreis zuständig.
Adresse: Studierendenwerk Gießen
"Amt für Ausbildungsförderung"
Otto-Behagel-Str. 23 - 27
35394 Gießen
Postanschrift: Postfach 111129, 35356 Gießen
Das Studierendenwerk Kassel ist für die Stadt Kassel, die Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Waldeck-Frankenberg bzw. den Schwalm-Eder-Kreis und den Werra-Meißner-Kreis zuständig.
Adresse: Studierendenwerk Kassel
"Amt für Ausbildungsförderung"
Moritzer Str. 18
34127 Kassel
Postanschrift: Postfach 103660, 34036 Kassel