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Sonstige Vergünstigungen
Freitische in den Mensen des Studentenwerks Marburg
Für bedürftige Studierende vergibt das Studentenwerk Marburg auch Hilfeleistungen in Form von Mensa-Freitischen. Dafür werden Essensmarken ausgegeben. Die Bedingungen für die Vergabe sind durch das Studentenwerk zu erfahren.
Der Rundfunkbeitrag - ein solidarischer Beitrag
Durch das neue Modell werden einzelne Personengruppen entlastet: Sie zahlen den ermäßigten Beitrag oder werden vollständig befreit:
- Ob Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG: Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
- Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms. Sie zahlen ein Drittel des Beitrags – 5,99 Euro pro Monat.
- Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können sich wie bisher auf Antrag ganz befreien lassen.
- Wer eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen kann und welche Nachweise zu erbringen sind, erfahren Sie hier:
Familienversicherung
§ 10 SGB V:
Studierende können sich über die Familienversicherung krankenversichern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
(§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V)
-
über 25. Lebensjahr bei Ausbildungsverzögerung aufgrund
von Wehr-/Zivildienst und diesen gleich gestellte Dienste
(§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V)
und unter 345 € Gesamteinkommen.
(§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V)