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Ab Donnerstag, 25. November, gilt 2-G in unseren Mensen
Bitte beachten Sie:
Ab Donnerstag, den 25. November 2021, gilt aufgrund der aktuellen Corona-Inzidenz:
Zutritt nur mit 2-G - Nachweis in allen gastronomischen Einrichtungen des Studentenwerks Marburg. Das bedeutet: Nur Personen, die nachweislich geimpft oder genesen sind, dürfen unseren gastronomischen Service nutzen.
Individuelle persönliche Beratungstermine, z.B. in der Wohnheim-Abteilung, in unserer Sozialberatung oder in der Psychotherapeutischen Beratungsstelle oder bei den Kollegen im BAföG-Amt, können nach vorheriger Vereinbarung weiterhin auch unter 3-G ( geimpft, genesen oder getestet) Maßnahmen stattfinden.
Bitte halten Sie direkt am Eingang Ihren Nachweis bereit.
Vielen Dank