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3-G-Regeln für Innenbereich unserer Mensen und Cafeterien
Ab Donnerstag, den 26. August 2021, gilt aufgrund der Verordnung des Landes Hessen bzgl. der aktuellen Corona-Inzidenz die 3 - G - Regel
in allen gastronomischen Einrichtungen des Studentenwerks Marburg.
Das bedeutet:
- In den Innenräumen der Mensa / Cafeteria dürfen nur solche Personen speisen, die geimpft, genesen oder getestet sind.
- To-go, also die Mitnahme von Speisen in den Außenbereich, ist von dieser Regel ausgenommen und damit weiterhin für jeden Gast möglich.