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Wohngeld
Wohngeld für Studierende
Wohnraum ist in vielen Studienorten Deutschlands teuer. Der Verzicht auf einen campusnahen Wohnraum muss aber nicht sein. Beim Amt für Wohnungswesen kann ein Zuschuss zur monatlichen Miete - das Wohngeld - beantragt werden. Kriterien für den Anspruch und die Höhe von Wohngeld sind:
- die Anzahl der Mitglieder, die zum Haushalt zählen,
- die Höhe des monatlichen Einkommens sowie
- die Höhe der vom Antragssteller zu entrichtenden Mietzahlung.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld im Studium?
Kein Anspruch auf Wohngeld im Studium besteht für Empfänger von BAföG-Leistungen oder wenn ein Anspruch auf BAföG-Leistungen besteht. Auch Studenten, die ihren BAföG-Anspruch nicht geltend machen, haben keinen Anspruch auf Unterstützung. Es wird dann so argumentiert, dass ihr Einkommen bzw. das ihrer Eltern den Bedarfssatz übersteigt.
Gute Aussichten auf eine Gewährung von Wohngeld bestehen dagegen, wenn Studierenden BAföG-Leistungen versagt bleiben, weil
- die Förderungshöchstdauer überschritten wurde,
- ein unbegründeter Fachrichtungswechsel vorliegt oder
- das Studium erst nach dem 30. Lebensjahr aufgenommen wurde,
Der Wohnsitz am Studienort
Es muss darüber hinaus glaubhaft zu erkennen sein, dass nicht nur eine vorübergehende Abwesenheit vom elterlichen Haushalt existiert. Der Student muss einen eigenen Wohnsitz am Studienort besitzen. Werden Studierende überwiegend von ihren Eltern unterstützt, wird eine vorübergehende Abwesenheit vom Heimatort vermutet. Das hat der Antragssteller zu widerlegen. Zur Widerlegung können unter anderem folgende Aspekte vorgebracht werden:
- Der Student heiratet und gründet einen eigenen Familienhaushalt.
- In der Wohnung der Eltern gibt es keinen angemessenen Wohnraum mehr für das abwesende Familienmitglied.