Viel mehr Studierende mit psychischen Erkrankungen

Gruppe von Studierenden in der Beratung

Die starke Zunahme von psychischen Erkrankungen unter den Studierenden, wie sie der diese Woche in Berlin vorgestellte, neue Bericht „best3“ belegt, ist für das Deutsche Studierendenwerk (DSW) Anlass zur Sorge. Bund und Länder müssten dem mit einem Ausbau der psychosozialen wie auch der Inklusions-Beratung an Hochschulen und Studierendenwerken begegnen, so das DSW.

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz haben am 4. Dezember 2023 das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) und das DSW den neuen Bericht „Die Studierendenbefragung in Deutschland: Studieren mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Deutschland (best3)“ vorgestellt.

Die Daten für „best3“ wurden im Sommer 2021 im Rahmen der integrierten „Studierendenbefragung in Deutschland“ vom DZHW erhoben und wissenschaftlich ausgewertet. Mehr als 188.000 Studierende von 250 Hochschulen haben sich beteiligt, darunter 30.000 mit einer studienerschwerenden gesundheitlichen Beeinträchtigung. Die Vorgänger-Studien „best1“ und „best2“ stammen aus den Jahren 2011 bzw. 2016.

Die Zahl der Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen hat sich vom Jahr 2016 bis zum Jahr 2021 von 11 Prozent auf nunmehr 16 Prozent erhöht. Besonders deutlich ist der Anstieg von Studierenden mit psychischen Erkrankungen. Ihr Anteil ist von 2016 bis 2021 um 12 Prozentpunkte angewachsen, von 53 Prozent auf 65 Prozent. Das sind 20 Prozentpunkte mehr als noch im Jahr 2011.

Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks, kommentiert:

„Diese Mental-Health-Zahlen sind für mich Anlass zur Sorge. Vier Pandemiesemester, drei davon im Lockdown, sowie die multiplen Krisen unserer Zeit belasten Studierende und führen zu psychischen Erkrankungen und Belastungen.

Die psychologischen Beratungsstellen der Studierendenwerke werden förmlich überrannt. Die Wartezeiten haben sich an manchen Standorten vervielfacht. Auch die Inklusionsberatung verzeichnet eine deutlich steigende Nachfrage, ohne dass die Ressourcen mitwachsen. Unser Hochschulsystem ist auf diese Entwicklung nicht vorbereitet.

Bund und Länder müssen die personellen Kapazitäten der psychosozialen Beratungsstellen von Studierendenwerken und Hochschulen weiter ausbauen. Alle Bundesländer müssen den Hochschulen zweckgebundene Inklusionsmittel zur Verfügung stellen, wie es sie bereits in Sachsen und Nordrhein-Westfalen gibt.“