Hinweisgeberschutzgesetz

Das Studierendenwerk Marburg ist ein werteorientiertes Unternehmen, das Transparenz und Kommunikation lebt. Zur anonymen Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße hat das Studierendenwerk Marburg, gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vom 31. Mai 2023, ein entsprechendes Meldesystem eingerichtet.

Hinweisgebende Personen sind nach dem Gesetz natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese anzeigen oder offenlegen wollen.

Meldungen können anonym und vertraulich abgegeben werden

Die Meldung erreicht eine mit der Handhabung von Hinweisen extern beauftragte Ombudsstelle, welche für einen Austausch in elektronischer wie auch persönlicher Form zur Verfügung steht. Weitere Informationen stehen auf dem Hinweisgeberportal bereit.

Das Portal erreichen Sie hier: www.insider-report.org,