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Kennzeichnung unseres Speiseangebots
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Eier in einem Pappkarton
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veganes Dessert mit Nüssen
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Tellergericht mit Fisch
Kennzeichnungspflicht für das Speisenangebot der Hochschulgastronomie
Seit dem 13.12.2014 wird die gesetzliche Allergendeklaration durch eine neue Kennzeichnungspflicht auf EU-Ebene ausgeweitet. Bislang mussten ausschließlich bei verpackten Lebensmitteln die 14 häufigsten Allergene, sofern sie als Zutat im jeweiligen Lebensmittel eingesetzt werden, in der Zutatenliste genannt werden. Jetzt gilt die Deklarationspflicht auch für „lose“ Speisen und Getränke, so wie sie auch in unseren Mensen und Cafeterien angeboten werden.
Wir sind dabei bemüht, den Einsatz von Zusatzstoffen wenn möglich auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Um jedoch ein reichhaltiges und vielfältiges Angebot an warmen und kalten Speisen zu vernünftigen Preisen anbieten zu können, lässt sich der Einsatz eben dieser Zusatzstoffe nicht gänzlich vermeiden.
Wie sieht diese Kennzeichnung beim Studierendenwerk Marburg aus?
Das Studierendenwerk Marburg zeichnet zunächst mit den Zahlen 1 bis 15 deklarationspflichtige Zusatzstoffe und - auf freiwilliger Basis - zusätzlich die Inhaltstoffe Gelatine, Schweinefleisch und Alkohol aus:
1)mit Farbstoff 2)mit Konservierungsstoff 3)mit Antioxidationsmittel 4)mit Geschmacksverstärker 5)geschwefelt 6)geschwärzt 7)gewachst 8)mit Phosphat 9)mit Süßungsmittel 10)enthält eine Phenylalaninquelle 11)mit Alkohol 12)mit tierischer Gelatine 13)mit Schweinefleisch 14)gentechnisch verändert 15)mit Fettglasur
Mit den Zahlen 16 bis 29 werden die enthaltenen Allergene ausgewiesen:
16)glutenhaltiges Getreide 17)Krebstiere 18)Eier 19)Fisch 20)Erdnüsse 21)Soja 22)Milch 23)Schalenfrüchte/Nüsse 24)Sellerie 25)Senf 26)Sesam 27)Schwefeldioxid und Sulfite 28)Lupinen 29)Weichtiere
Diese tagesaktuelle Kennzeichnung wird ab sofort auf dem Speiseplan im Internet und den Bildschirmanzeigen direkt an der Essenausgabe ausgewiesen.
Was sind Allergene?
Unter einem Allergen versteht man verschiedenste Eiweißstrukturen, die z.B. in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln zu finden sind. In der Regel sind diese Eiweiße völlig harmlos. Bildet das Immunsystem jedoch fälschlicherweise Antikörper gegen diese Substanzen aus, so kommt es bei Kontakt mit diesen Allergenen zu starken Überreaktionen des Immunsystems.
Durch die entsprechende Kennzeichnung können sich Allergiker eigenständig darüber informieren, welche der 14 deklarationspflichtigen Allergene in einer Speise enthalten sind und so ein Menü nach dem persönlichen Bedarf zusammenstellen. Sollten Sie im Bezug auf enthaltene Allergene Rückfragen haben, können Sie sich gerne auch per Mail an uns wenden. Sie erreichen uns unter folgender Email-Adresse:
Abteilung Hochschulgastronomie
Erlenring 5
35037 Marburg
Telefon: +496421 296 0