BAföG & Corona: Hessen verlängert Regelstudienzeit um ein weiteres Semester

Eine Frau gibt Text in Computer ein

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat erneut eine um ein Semester erhöhte individuelle Regelstudienzeit festgesetzt, damit Studierenden durch die wegen der Corona-Pandemie nötigen Beschränkungen keine Nachteile beim BAföG entstehen.

Sofern Sie im Sommersemester 2021 BAföG erhalten und Ihre Förderungshöchstdauer im Sommersemester 2021 noch nicht erreicht haben, stellen Sie bitte einen Wiederholungsantrag – eine Anpassung erfolgt dann automatisch mit Ihrem nächsten Bescheid.

Erhalten Sie im Sommersemester keine Leistungen, müssen Sie unverzüglich einen Antrag stellen.

Auch bei Schwierigkeiten bei der Vorlage des Leistungsnachweises sollten Sie einen Antrag stellen, die Möglichkeit der verspäteten Vorlage des Leistungsnachweises wird dann geprüft.

Grundsätzlich gilt aber immer: Ohne Antrag, erhalten Sie keine Leistungen.  Stellen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig einen vollständigen Antrag. Am einfachsten geht das online unter www.bafög-hessen.de.