BAföG-Erhöhung ab dem Wintersemester 2019/20

Infoplakat Bafög

 

 

Wer bisher keine BAföG-Förderung erhalten hat, könnte aufgrund der Anhebung ab dem Wintersemester 2019/2020 nun BAföG erhalten: ausprobieren und BAföG-Antrag stellen!

 

Was wird sich ändern?

 

  • Anhebung der BAföG-Bedarfssätze

 

- zum Herbst 2019 um 5 % (dabei auswärtiger Unterkunftsbedarf von 250,00 € auf 325,00 €)

- zum Herbst 2020 um 2 %

- Anhebung der BAföG-Kranken-und Pflegeversicherungszuschläge zum Herbst 2019

auch Einführung von neuen BAföG-Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge für Ü30-jährige

 

  • Anhebung der BAföG-(Eltern)Einkommensfreibeträge

 

  • zum Herbst 2019 um 7 %
  • zum Herbst 2020 um 3 %
  • zum Herbst 2021 um 6 %

 

(Übrigens: weiterhin bleiben bei Studierenden 450,00 €-Minijobs anrechnungsfrei)

 

 

Vermögensfreibeträge  
Auszubildende selbst     7.500,00 € → Herbst 2020:     8.200,00 €
Ehegatten / Lebenspartner     2.100,00 € → Herbst 2020:     2.300,00 €
je Kind je 2.100,00 € → Herbst 2020:  je 2.300,00 €
  • Anhebung der BAföG-Vermögensfreibeträge

 

 

Was bedeutet das konkret?

 

ab Herbst 2019:

 

BAföG-Bedarfssatz

für Studierende

in Deutschland bzw. innerhalb der EU
außerhalb wohnend bei Eltern wohnend
Grundbedarf 399,00 € → 419,00 € 399,00 € → 419,00 €
Bedarf für die Unterkunft 250,00 € → 325,00 €   52,00 €   → 55,00 €

(Aufstockung durch SGB II mgl.)

Regelbedarf 649,00 € → 744,00 € (+ 95,00) 451,00 € → 474,00 € (+ 23,00)

 

Durchlaufende Posten:
Krankenversicherungszuschlag 71,00 €   →     84,00 €

Ü 30:    max. 155,00 €

71,00 €   →    84,00 €

Ü 30:    max. 155,00 €

Pflegeversicherungszuschlag 15,00 €   →     25,00 €

Ü 30:     max.  34,00 €

15,00 €   →    25,00 €

Ü 30:    max. 34,00 €

 

Maximalförderung

(Ü 30: ggf. höher)

735,00 € →  853,00 € (+  118) 537,00 € →  583,00 € (+46,00)

 

 

ab Herbst 2020:

 

BAföG-Bedarfssatz

für Studierende

in Deutschland bzw. innerhalb der EU
außerhalb wohnend bei Eltern wohnend
Grundbedarf 419,00 € → 427,00 € 419,00 € → 427,00 € (+ 8,00 €)
Bedarf für die Unterkunft 325,00 €   55,00 €   → 56,00 € (+ 1,00 €)

(Aufstockung durch SGB II möglich)

Regelbedarf 744,00 € → 752,00 € (+ 8,00 €) 474 ,00 € → 483,00 € (+ 9,00 €)

 

Durchlaufende Posten:
Krankenversicherungszuschlag 84,00 €

Ü 30: max. 155,00 €

84,00 €

Ü 30: max. 155,00 €

Pflegeversicherungszuschlag 25,00 €

Ü 30:   max.  34,00 €

25,00 €

Ü 30:    max. 34,00 €

 

Maximalförderung

(Ü 30 ggf. höher)

853,00 € → 861,00 € (+ 8,00 €) 583,00 € → 592,00 € (+ 9,00 €)

 

  • Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Studium

 

- Anhebung des BAföG-Kinderbetreuungszuschlags von 130,00 € zunächst auf 140,00 € (Herbst 2019),

dann auf 150,00 € (Herbst 2020).

- Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten statt bis zum Kindesalter 10 Jahre nunmehr 14 Jahre

als Grund:

⇒ für das Überschreiten der BAföG-Altersgrenze bei BA/MA-Studienbeginn

⇒ für eine BAföG-Verlängerung bei Überschreitung der Regelstudienzeit und deswegen spätere Vorlage

des BAföG-Leistungsnachweises

⇒ Berücksichtigung der häuslichen Pflege von nahen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 3)

bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit

 

  • (Neu) Ab Bewilligungen Wintersemester 2019/2020 wird die BAföG-Förderungsart „verzinsliches BAföG-Bankdarlehen“ (KfW) durch „zinsloses BAföG-Volldarlehen“ (Staat) ersetzt.

 

Das bedeutet: Keine Zinsen mehr! Dies betrifft Ausnahmefällen bei einer BAföG-Förderung über die Regelstudienzeit hinaus (z.B. bei Hilfe zum Studienabschluss).

 

 

  • Änderung der Rückzahlungsmodalitäten

 

BAföG ist immer nur zu einem kleinen Teil zurückzuzahlen
derzeit künftig
Die Hälfte der individuellen BAföG-Förderbeträge ist ein zinsloses Darlehen.

 

Davon sind aber nur max.10.000,00 € einkommensabhängig zurückzuzahlen.

 

Beispiel:

Wer den Höchstsatz von 735,00 € für ein Bachelor-  und Master-Studium (5 Jahre) erhalten hat, hat 44.100,00 € Förderung erhalten – zahlt aber nur 10.000,00 € zurück - das ist weniger als 1/4!

 

Die Hälfte der individuellen BAföG-Förderbeträge ist ein zinsloses Darlehen.

Maximal sind 77 Monate à 130 €/mtl. einkommensabhängig zurückzuzahlen, dies sind max. 10.010,00 € Rückzahlungssumme.

 

Beispiel:

Wer den Höchstsatz von 861,00 € für ein Bachelor- und Master-Studium (5 Jahre) erhalten hat, hat 51.660,00 € Förderung erhalten – zahlt aber nur 10.010,00 € zurück – das ist weniger als 1/5!