29. BAföG-Novelle: Das ändert sich zum Wintersemester 2024/2025

Bafög Update
Mit der 29. BAföG-Novelle wird es für Studierende zum Beginn des Wintersemesters 2024/2025 beim BAföG Verbesserungen und Neuerungen geben. Darüber informiert das Deutsche Studierendenwerk (DSW), der Verband der 57 Studierendenwerke, die im Auftrag von Bund und Ländern das Studierenden-BAföG umsetzen.

So steigen die BAföG-Freibeträge um 5,25%, damit potenziell mehr Studierende BAföG erhalten können. Parallel dazu wird der BAföG-Grundbedarf um 5% angehoben; er steigt damit zum Wintersemester 2024/2025 auf 475 Euro im Monat (bisher: 452 Euro). Die BAföG-Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, wird um 20 Euro auf 380 Euro im Monat erhöht.

Zusätzlich werden die Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung angehoben. Die BAföG-Förderungshöchstdauer wird flexibler gestaltet: Alle BAföG-Empfänger*innen können während ihres Studiums einmalig für ein Semester zusätzlich BAföG bekommen – über die normale Förderungshöchstdauer hinaus. Dieses Flexibilitätssemester können sie ohne Begründung beantragen, entweder im Bachelor- oder Masterstudium. Die 29. BAföG-Novelle bringt auch eine Änderung beim Fachrichtungswechsel mit sich, er ist nun spätestens bis zum fünften Semester möglich. Weiterhin soll der Einstieg ins Studium für Studienanfänger*innen unter 25 Jahren mit einer einmaligen Studienstarthilfe von 1.000 € erleichtert werden. Dafür müssen sie im Monat vor Beginn des Studiums Empfänger*in einer Sozialleistung sein (z. B. Wohngeld oder Bürgergeld).

Matthias Anbuhl, der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks, erklärt dazu:

„Ein wenig ambitionierter, nicht einmal alle Haushaltsmittel ausschöpfender, Entwurf des Bundesbildungsministeriums erfährt nun dank des Drucks von Zivilgesellschaft, Studierendenverbänden und auch Parlamentarier*innen selbst punktuelle Verbesserungen, die in die richtige Richtung gehen.

Aber insgesamt bleibt die 29. BAföG-Novelle hinter einer echten Stärkung und grundlegenden Strukturreform des BAföG zurück.

Schade, es wäre mehr möglich gewesen. Es bleibt nun einer neuen Bundesregierung überlassen, die im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierungskoalition versprochene, echte BAföG-Reform anzugehen.

Es ist gut und richtig, dass nun, entgegen den ursprünglichen Planungen des BMBF, die BAföG-Bedarfssätze wenigstens um 5% angehoben werden und die BAföG-Wohnkostenpauschale von derzeit 360 Euro auf 380 Euro im Monat ansteigt. Die lange Zeit drohende BAföG-Nullrunde konnte so auf den letzten Metern des parlamentarischen Verfahrens abgewendet werden.

Aber so richtig zufrieden damit kann ich nicht sein. Die Düsseldorfer Tabelle gibt als Orientierungswert für den Elternunterhalt 410 Euro Mietkosten im Monat vor; die BAföG-Wohnkostenpauschale bleibt mit 380 Euro weiterhin hinter der Tabelle zurück. 380 Euro im Monat reichen in kaum einer deutschen Hochschulstadt aus. Studierende müssen gemäß einer Studie des Moses Mendelssohn Instituts im Durchschnitt 479 Euro Miete für ein WG-Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt bezahlen.

5% mehr Bedarfssätze erhöht den monatlichen BAföG-Grundbedarf von derzeit 452 Euro auf 475 Euro im Monat, immerhin. Die Düsseldorfer Tabelle wiederum gibt 520 Euro im Monat vor. Die Bundesregierung muss sich weiterhin fragen lassen, ob sie bedürftige Studierende wie Bürger*innen zweiter Klasse behandelt.

Die neue Studienstarthilfe ist eine gute, wichtige Unterstützung zum Studienstart für Studierende aus Familien, die Sozialleistungen beziehen. Aber auch bei der Studienstarthilfe schlägt im konkreten Vollzug ein Strukturproblem des BAföG voll durch: die noch immer unvollständige, medienbruch-reiche Digitalisierung.

Genauso wie die online eingereichten BAföG-Anträge, werden die BAföG-Ämter der Studierendenwerke auch die online eingereichten Anträge auf Studienstarthilfe mühselig ausdrucken, abstempeln und zu einer Papier-Akte abheften müssen. Und das in Zeiten von Personal- und Fachkräftemangel sowie eines weiterhin bürokratisch nicht entschlackten, hochkomplexen BAföGs.

Genauso wie beim BAföG ist auch bei der Studienstarthilfe nur die Antragstellung digitalisiert, alle weiteren Prozess-Schritte jedoch nicht. Damit dieses neue Instrument auch wirklich rasch ausbezahlt werden und seine politische Intention erfüllen kann, müssen die Bundesländer, am besten in Zusammenarbeit mit dem Bund, die vollständige Digitalisierung des BAföG endlich zügig und flächendeckend vorantreiben.“