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10 wichtige Hinweise für Studien-Interessierte
Was man schon vor Beginn des Studiums machen kann:
1.
Eine der günstigsten Wohnmöglichkeiten während des Studiums, sind die Studierendenwohnheime der Studierendenwerke. Es gibt nur für ca. 5 - 10 % der Student*innen Studierendenwohnheimplätze. Daher gibt es bei den Studierendenwerken oft lange Wartezeiten für einen Wohnheimplatz.
Bei allen Studierendenwerken gibt es über deren Homepages die Möglichkeit, einen Online-Wohnheimplatzantrag zu stellen. Das ist vollkommen unverbindlich! Man kann sich jederzeit von der Warteliste wieder streichen lassen, erst ein späterer Mietvertrag ist bindend. Es ist also auch schon Jahre vorher als Schüler möglich, sich um einen Studierendenwohnheimplatz zu bewerben. Den Studienausweis reicht man dann einfach später nach einer Einschreibung an einer Hochschule nach. Man kann sich übrigens an beliebig vielen Studierendenwerken, um einen Studierendenwohnheimplatz bewerben. Somit sichert man sich frühzeitig eine günstige Wohnmöglichkeit!
2.
Die Kosten für die Einschreibung an einer Hochschule, der Semesterbeitrag (mehrere hundert Euro jedes Semester!), wird weder vom BAföG Amt, noch vom Jobcenter übernommen! Dafür muss man selbst aufkommen. Wenn man als Schüler Teil einer Bürgergeldbedarfsgemeinschaft ist, darf man trotzdem im Rahmen von Ferienjobs, unbegrenzt Geld hinzuverdienen. Das wird nicht bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt. Man kann also den Semesterbeitrag vor dem Studium ansparen.
3.
Das erste Studium müssen die Eltern finanzieren gemäß § 1601 und § 1610 BGB. Nur wenn diese zu wenig Geld haben, hat man einen BAföG Anspruch. Deswegen auf jeden Fall einen BAföG Antrag stellen!
4.
Den frühestmöglichen Zeitpunkt für eine Einschreibung an einer Hochschule nutzen! Den BAföG Antrag dann möglichst frühzeitig stellen. Also sofort nach Erhalt des Studienausweises, unverzüglich mit allen Unterlagen (insbesondere Steuerbescheid der Eltern von vor zwei Jahren) vollständig abgeben. Man sollte nachfragen, ob er vollständig ist, denn sonst dauert die Bearbeitung unnötig länger. Bearbeitungszeiten bei den BAföG Ämtern von teilweise bis zu einem halben Jahr sollte man ohnehin einkalkulieren.
5.
Nur wenn der BAföG Antrag vollständig (mit allen Unterlagen) eingereicht ist, läuft ab diesem Zeitpunkt eine Frist und man kann dann nach sechs Wochen, auf formlosen Antrag hin, einen Vorschuss beantragen nach § 51 (2) BAföG!
6.
Für den ersten Ausbildungsmonat des Studiums kann man auf Antrag Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (als Darlehen) entsprechend § 24 (4) S. 1 und § 27 (3) SGB II über das Jobcenter erhalten. Falls man BAföG erhält, wird das dann verrechnet.
7.
Man sollte frühzeitig mit seinen Eltern sprechen, um zu klären, inwieweit sie einem ein Studium finanzieren können.
8.
Zurzeit bekommen leider nur ca. 11 % der Student*innen BAföG. 66 % aller Student*innen haben deswegen mindestens einen Minijob. Gegebenenfalls also dringend frühzeitig nach einem Job suchen!
9.
Schwierig sind oft Situationen, in denen die Eltern relativ gut verdienen, aber Schulden haben (z. B. Hauskauf). Dann erhält man wegen des Elterneinkommens kein BAföG. Die Schulden der Eltern werden beim BAföG nicht berücksichtigt. Gleichzeitig haben die Eltern aber kein Geld für eine Studienfinanzierung. Eine andere Verschuldung, wie für eine Studienfinanzierung, sollten sie daher nur eingehen, wenn sie sich diese zusätzlich leisten können.
10.
Lassen Sie sich bei der Sozialberatungsstelle des zuständigen Studierendenwerks individuell zur Studienfinanzierung beraten! Der Studienstart kann erschwert sein, wenn man die erste Person einer Familie ist, die ein Studium aufnimmt oder man wenig Kontakte zu Menschen hat, die ein Studium absolviert haben, da entsprechende potentielle Unterstützungsmöglichkeiten dann wegfallen. Auch in diesen Fällen sollte man sich spätestens zu Studienbeginn von den Sozialberatungsstellen der Studierendenwerke beraten lassen!