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BAföG-Erhöhung ab dem Wintersemester 2019/20
Wer bisher keine BAföG-Förderung erhalten hat, könnte aufgrund der Anhebung ab dem Wintersemester 2019/2020 nun BAföG erhalten: ausprobieren und BAföG-Antrag stellen!
Was wird sich ändern?
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Anhebung der BAföG-Bedarfssätze
- zum Herbst 2019 um 5 % (dabei auswärtiger Unterkunftsbedarf von 250,00 € auf 325,00 €)
- zum Herbst 2020 um 2 %
- Anhebung der BAföG-Kranken-und Pflegeversicherungszuschläge zum Herbst 2019
auch Einführung von neuen BAföG-Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge für Ü30-jährige
-
Anhebung der BAföG-(Eltern)Einkommensfreibeträge
- zum Herbst 2019 um 7 %
- zum Herbst 2020 um 3 %
- zum Herbst 2021 um 6 %
(Übrigens: weiterhin bleiben bei Studierenden 450,00 €-Minijobs anrechnungsfrei)
Vermögensfreibeträge | |
Auszubildende selbst | 7.500,00 € → Herbst 2020: 8.200,00 € |
Ehegatten / Lebenspartner | 2.100,00 € → Herbst 2020: 2.300,00 € |
je Kind | je 2.100,00 € → Herbst 2020: je 2.300,00 € |
- Anhebung der BAföG-Vermögensfreibeträge
Was bedeutet das konkret?
ab Herbst 2019:
BAföG-Bedarfssatz
für Studierende |
in Deutschland bzw. innerhalb der EU | |
außerhalb wohnend | bei Eltern wohnend | |
Grundbedarf | 399,00 € → 419,00 € | 399,00 € → 419,00 € |
Bedarf für die Unterkunft | 250,00 € → 325,00 € | 52,00 € → 55,00 €
(Aufstockung durch SGB II mgl.) |
Regelbedarf | 649,00 € → 744,00 € (+ 95,00) | 451,00 € → 474,00 € (+ 23,00) |
Durchlaufende Posten: | ||
Krankenversicherungszuschlag | 71,00 € → 84,00 €
Ü 30: max. 155,00 € |
71,00 € → 84,00 €
Ü 30: max. 155,00 € |
Pflegeversicherungszuschlag | 15,00 € → 25,00 €
Ü 30: max. 34,00 € |
15,00 € → 25,00 €
Ü 30: max. 34,00 € |
Maximalförderung
(Ü 30: ggf. höher) |
735,00 € → 853,00 € (+ 118) | 537,00 € → 583,00 € (+46,00) |
ab Herbst 2020:
BAföG-Bedarfssatz
für Studierende |
in Deutschland bzw. innerhalb der EU | |
außerhalb wohnend | bei Eltern wohnend | |
Grundbedarf | 419,00 € → 427,00 € | 419,00 € → 427,00 € (+ 8,00 €) |
Bedarf für die Unterkunft | 325,00 € | 55,00 € → 56,00 € (+ 1,00 €)
(Aufstockung durch SGB II möglich) |
Regelbedarf | 744,00 € → 752,00 € (+ 8,00 €) | 474 ,00 € → 483,00 € (+ 9,00 €) |
Durchlaufende Posten: | ||
Krankenversicherungszuschlag | 84,00 €
Ü 30: max. 155,00 € |
84,00 €
Ü 30: max. 155,00 € |
Pflegeversicherungszuschlag | 25,00 €
Ü 30: max. 34,00 € |
25,00 €
Ü 30: max. 34,00 € |
Maximalförderung
(Ü 30 ggf. höher) |
853,00 € → 861,00 € (+ 8,00 €) | 583,00 € → 592,00 € (+ 9,00 €) |
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Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Studium
- Anhebung des BAföG-Kinderbetreuungszuschlags von 130,00 € zunächst auf 140,00 € (Herbst 2019),
dann auf 150,00 € (Herbst 2020).
- Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten statt bis zum Kindesalter 10 Jahre nunmehr 14 Jahre
als Grund:
⇒ für das Überschreiten der BAföG-Altersgrenze bei BA/MA-Studienbeginn
⇒ für eine BAföG-Verlängerung bei Überschreitung der Regelstudienzeit und deswegen spätere Vorlage
des BAföG-Leistungsnachweises
⇒ Berücksichtigung der häuslichen Pflege von nahen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 3)
bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit
- (Neu) Ab Bewilligungen Wintersemester 2019/2020 wird die BAföG-Förderungsart „verzinsliches BAföG-Bankdarlehen“ (KfW) durch „zinsloses BAföG-Volldarlehen“ (Staat) ersetzt.
Das bedeutet: Keine Zinsen mehr! Dies betrifft Ausnahmefällen bei einer BAföG-Förderung über die Regelstudienzeit hinaus (z.B. bei Hilfe zum Studienabschluss).
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Änderung der Rückzahlungsmodalitäten
BAföG ist immer nur zu einem kleinen Teil zurückzuzahlen | |
derzeit | künftig |
Die Hälfte der individuellen BAföG-Förderbeträge ist ein zinsloses Darlehen.
Davon sind aber nur max.10.000,00 € einkommensabhängig zurückzuzahlen.
Beispiel: Wer den Höchstsatz von 735,00 € für ein Bachelor- und Master-Studium (5 Jahre) erhalten hat, hat 44.100,00 € Förderung erhalten – zahlt aber nur 10.000,00 € zurück - das ist weniger als 1/4!
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Die Hälfte der individuellen BAföG-Förderbeträge ist ein zinsloses Darlehen.
Maximal sind 77 Monate à 130 €/mtl. einkommensabhängig zurückzuzahlen, dies sind max. 10.010,00 € Rückzahlungssumme.
Beispiel: Wer den Höchstsatz von 861,00 € für ein Bachelor- und Master-Studium (5 Jahre) erhalten hat, hat 51.660,00 € Förderung erhalten – zahlt aber nur 10.010,00 € zurück – das ist weniger als 1/5! |